Umstieg vom Rauchen zum Dampfen - Eine kurze Erläuterung…

Es ist kein Geheimnis, das RAUCHEN nicht nur ungesund, sondern auch für Passivraucher schädlich sein kann. Im Gegensatz dazu werden beim DAMPFEN deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt, was nicht heißen soll, dass der Konsum einer E-Zigarette mit dem darin enthaltenen Nikotin unbedenklich ist. Unterschieden werden die normale Zigarette und die E-Zigarette im Rauch beziehungsweise Dampf. Bei der normalen Zigarette wird der Tabak verbrannt. In diesem Prozess entsteht Rauch. 250 von 4.800 chemischen Substanzen, die darin enthalten sind, können nachweislich krebserregend wirken. Ganz im Gegensatz dazu wird bei der E-Zigarette Flüssigkeit (Liquid) verdampft, so dass der Konsument „nur“ den Dampf einatmet. Die E-Zigarette kam 2003 in China auf den Markt, seit 2005 wird sie fast in die ganze Welt exportiert und seitdem wächst der europäische Markt für die E-Zigarette - die Gründe sind nachvollziehbar… Viele Raucher/innen möchten endgültig ein für alle Mal Ihre Sucht bekämpfen und sehen in der E-Zigarette eine realistische Möglichkeit. Schließlich „soll“ die E-Zigarette deutlich weniger Schadstoffe (95%) enthalten und gilt als gute Ausstiegsmöglichkeit für Kettenraucher/innen wie Gelegenheitsraucher/innen. Jährlich sterben über sechs Millionen Menschen an mit dem Konsum von Tabak in Verbindung gebrachten Krankheiten, zehn Prozent dieser Todesfälle lassen such auf Passivrauchen zurückführen. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) warnt vor dem Konsum von Tabak. Vor kurzem wurden allerdings auch Todesfälle in den USA und Belgien gemeldet, mit nicht legalem Liquid. Das wirft die Frage auf, wie sicher Liquids wirklich sind.

Liquid (Flüssigkeit für E-Zigarette) - was ist das überhaupt?

Die Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette verdampft und anschließend konsumiert/eingeatmet wird, wird als LIQUID bezeichnet. In der Basis besteht ein Liquid aus VG (Glycerin) und PG (Polypropylenglycol). VG ist ein einfaches dreiwertiges Alkohol und ist in vielen Fetten und Ölen vorhanden. Auf Verpackungen von Lebensmitteln wird diese Substanz als E422 abgekürzt, in Kosmetika fungiert VG als Feuchtigkeitsspender, ebenso ist es in Zahnpasta, Deo, Schuhcreme und Arzneistoffen enthalten. PG ist in der Chemie als C3H6O bekannt. Es findet sich in Wasch-, Putz- und Frostschutzmitteln sowie Weichmachern Anwendung. Viele werden in der Disco oder im Theater die Erfahrung damit gemacht haben. Denn der Nebel basiert ebenfalls auf PG. Zusätzlich zu den beiden Substanzen enthält ein Liquid Wasser. Optional sind auch NIKOTIN und AROMEN weitere Bestandteile eines Liquids. Ein reguliertes Liquid ist getestet und behördlich für den Markt zugelassen - dazu später mehr.

Nikotin in einem regulierten Liquid…

Unbedingt Nikotin muss ein Liquid einer E-Zigarette nicht enthalten. Im Gegensatz dazu gibt es keine normale Zigarette die kein Nikotin enthält. Der Nikotingehalt in einem Liquid lässt sich dem Bedarf eines Rauchers anpassen. Jahrelange Kettenraucher/innen können somit Schritt für Schritt Ihren Nikotinkonsum verringern. Die in Deutschland zugelassene Maximalkonzentration von Nikotin beträgt 20mg/ml. Der Dampfer/in kann mit sogenannten Nikotinshots selbst entscheiden, wie stark die Nikotinkonzentration in seinem/ihrem Liquid sein soll - sofern er/sie dieses selbst mischt. Bei fertigem Liquid lässt sich der Nikotingehalt an der Liquidflasche ablesen. Allerdings gibt es auch Personen, die den Konsum eines verdampften Liquids mit Aroma als Genussmittel sehen und nicht auf Nikotin aus sind. Die Menge an Nikotin wird mal in Milligramm pro Milliliter oder der Gehalt an Nikotin mit Zero, Low oder High angegeben. Bei der höchsten Konzentration liegt allerdings der Nikotingehalt meistens nicht bei dem erlaubten Maximum von 20 Milligramm, sondern bei zwölf, was schon ein wirklich hoher Nikotingehalt ist. Aus vielen Erfahrungen von früheren Kettenrauchern/innen ist zum Aussteigen die höchste Dosis jedoch gar nicht unbedingt notwendig. Nikotin ist ein Alkaloid, das sich in den Blättern der Tabakpflanze findet und hochgradig suchterzeugend ist. Das Alkaloid Nikotin hat je nach Dosis verschiedene Wirkungen. Gering dosiert wirkt es als Stimulans, eine mittlere Dosis hat einen eher entspannten Effekt, eine hohe Dosis kann eine erregende oder lähmende Wirkung auf Teile des vegetativen Nervensystems haben und den sogenannten Tabakflash herbeiführen. Eine Überdosis geht mit Übelkeit und Erbrechen einher. Darüber hinaus ist Nikotin bekanntermaßen krebsfördernd.

Unterschied zwischen den Liquids…

Der erste Unterschied ist das Mischungsverhältnis an VG und PG, welche Liquids auch daraufhin gekennzeichnet sind. Ein höherer VG-Anteil soll für mehr Dampf sorgen, ein höherer PG-Anteil dagegen wird oft mit einem intensiveren Geschmack in Verbindung gebracht. Je mehr Wasser ein Liquid enthält, umso flüssiger ist es logischerweise. Das Mischungsverhältnis eines Liquids findet sich immer Online in der Produktbeschreibung oder auf der Verpackung und wird in Prozent angegeben. Zum Beispiel kann ein Liquid 50% VG und 50% PG enthalten. Als Raucher/in, der/die das Rauchen aufhören möchte, kann somit feststellen, worauf es einem beim Rauchen einer Zigarette eigentlich ankommt. Ist es der Aspekt, etwas in der Hand zu halten (Macht der Gewohnheit), das tiefe Atmen oder tatsächlich der Geschmack? Viele Raucher/innen erzählen, dass Ihre erste Zigarette überhaupt nicht geschmeckt hat, und dass sich mit der zeit auch Ihr Geschmacksinn verändert hat. Kommt es einem also auf den Dampf an, lässt sich auch dessen Intensität mit der Zeit schmälern. Ebenso lässt sich der Geschmack von einem Nikotingeschmack zu geschmacksneutral verändern. Ein Problem dabei sind die Aromen, die das Aufhören nicht immer so leicht machen.

Aromen in Liquids…

Viele Liquids sind mit Aromen verschiedenster Geschmacksrichtungen kombiniert. Im Fachhandel findet sich eine breite Palette an Geschmacksnoten, und die Aromen, die den Basen hinzugefügt werden, sind meistens solche, die auch in der Lebensmittelindustrie Verwendung finden. Von fruchtigen, cremigen bis tabakartigen Aromen ist so ziemlich alles im Fachhandel vertreten. Und die schier unendlichen Möglichkeiten locken natürlich zum Ausprobieren. Vor allem bei Jugendlichen sind die bunten Fläschchen mit ihren vielfältigen Inhalten beliebt, weshalb die Sorge besteht, dass diese Aromen den Konsum bei Jugendlichen eher fördern als zum Abschluss bringe. Vielmehr etabliert sich das Dampfen der E-Zigarette als Gewohnheit und macht ein Aufhören noch schwerer. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Aromen sehr wichtig.

E-Zigaretten und Liquids - Kontrolle und Regulierung…

Das Vorgehen in Deutschland, ehe eine E-Zigarette auf den Markt kommt muss sie sechs Monate zuvor behördlich angemeldet werden und wird anschließend auf Herz und Nieren geprüft. Zusätzlich müssen Emissionsmessungen zum Produkt eingereicht werden. Aufgrund des Marktwachstum der letzten Jahre, existieren mittlerweile auch ungetestete Produktfälschungen, deren Inhaltsstoffe oder Verarbeitung nicht transparent sind. Die mitunter minderwertige Ware kann schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen und stellt daher ein unnötiges Risiko dar. Vielmehr sollte man beim Kauf auf ein Echtheitszertifikat achten, das bei der stattlichen Kontrolle der Produkte ausgestellt wird. Seriöse Anbieter geben außerdem die Inhaltsstoffe der Liquids genau an und teilen auch Risiken im Umgang dieses Liquids mit. Manche Liquids können etwa bei mehrfachem Hautkontakt diese spröde werden lassen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Bei EDAMPFER24 findet man die pflichtgemäße Einordnung nach CLP-Verordnung beispielsweise in der Produktbeschreibung im Onlineshop und kann sich so vor dem Kauf informieren. Seit dem 20. Mai 2017 wurde in Deutschland das Gesetz für den Gebrauch und Verkauf von E-Zigaretten angepasst. Nach langen Auseinandersetzungen darüber, ob E-Zigaretten unter die Tabakproduktverordnung (TPD) fallen sollten, ist an diesem Tag die TPD2 in Kraft getreten, die Bestimmungen zum Thema E-Zigarette enthält. In dieser Verordnung sind Verpackungsgrößen, Pflichtangaben und Inhaltsstoffe festgeschrieben. So dürfen nikotinhaltige Nachfüllfläschchen 10 Milliliter Inhalt nicht überschreiten, nikotinfreie Liquids dürfen auch in größeren Mengen verkauft werden. Außerdem prangt nun der Nikotinhinweis wie bei Zigaretten und Tabak auf der Packung, in der sich nach der neuen Verordnung auch ein Beipackzettel mit einer weiterführenden Auflistung der Inhaltsstoffe sowie Warnhinweise befindet. Zusätzlich greift mit dieser Verordnung auch das Werbeverbot.

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Umstieg vom Rauchen zum Dampfen - Eine kurze Erläuterung…

Es ist kein Geheimnis, das RAUCHEN nicht nur ungesund, sondern auch für Passivraucher schädlich sein kann. Im Gegensatz dazu werden beim DAMPFEN deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt, was nicht heißen soll, dass der Konsum einer E-Zigarette mit dem darin enthaltenen Nikotin unbedenklich ist. Unterschieden werden die normale Zigarette und die E-Zigarette im Rauch beziehungsweise Dampf. Bei der normalen Zigarette wird der Tabak verbrannt. In diesem Prozess entsteht Rauch. 250 von 4.800 chemischen Substanzen, die darin enthalten sind, können nachweislich krebserregend wirken. Ganz im Gegensatz dazu wird bei der E-Zigarette Flüssigkeit (Liquid) verdampft, so dass der Konsument „nur“ den Dampf einatmet. Die E-Zigarette kam 2003 in China auf den Markt, seit 2005 wird sie fast in die ganze Welt exportiert und seitdem wächst der europäische Markt für die E-Zigarette - die Gründe sind nachvollziehbar… Viele Raucher/innen möchten endgültig ein für alle Mal Ihre Sucht bekämpfen und sehen in der E-Zigarette eine realistische Möglichkeit. Schließlich „soll“ die E-Zigarette deutlich weniger Schadstoffe (95%) enthalten und gilt als gute Ausstiegsmöglichkeit für Kettenraucher/innen wie Gelegenheitsraucher/innen. Jährlich sterben über sechs Millionen Menschen an mit dem Konsum von Tabak in Verbindung gebrachten Krankheiten, zehn Prozent dieser Todesfälle lassen such auf Passivrauchen zurückführen. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) warnt vor dem Konsum von Tabak. Vor kurzem wurden allerdings auch Todesfälle in den USA und Belgien gemeldet, mit nicht legalem Liquid. Das wirft die Frage auf, wie sicher Liquids wirklich sind.

Liquid (Flüssigkeit für E-Zigarette) - was ist das überhaupt?

Die Flüssigkeit, die in einer E-Zigarette verdampft und anschließend konsumiert/eingeatmet wird, wird als LIQUID bezeichnet. In der Basis besteht ein Liquid aus VG (Glycerin) und PG (Polypropylenglycol). VG ist ein einfaches dreiwertiges Alkohol und ist in vielen Fetten und Ölen vorhanden. Auf Verpackungen von Lebensmitteln wird diese Substanz als E422 abgekürzt, in Kosmetika fungiert VG als Feuchtigkeitsspender, ebenso ist es in Zahnpasta, Deo, Schuhcreme und Arzneistoffen enthalten. PG ist in der Chemie als C3H6O bekannt. Es findet sich in Wasch-, Putz- und Frostschutzmitteln sowie Weichmachern Anwendung. Viele werden in der Disco oder im Theater die Erfahrung damit gemacht haben. Denn der Nebel basiert ebenfalls auf PG. Zusätzlich zu den beiden Substanzen enthält ein Liquid Wasser. Optional sind auch NIKOTIN und AROMEN weitere Bestandteile eines Liquids. Ein reguliertes Liquid ist getestet und behördlich für den Markt zugelassen - dazu später mehr.

Nikotin in einem regulierten Liquid…

Unbedingt Nikotin muss ein Liquid einer E-Zigarette nicht enthalten. Im Gegensatz dazu gibt es keine normale Zigarette die kein Nikotin enthält. Der Nikotingehalt in einem Liquid lässt sich dem Bedarf eines Rauchers anpassen. Jahrelange Kettenraucher/innen können somit Schritt für Schritt Ihren Nikotinkonsum verringern. Die in Deutschland zugelassene Maximalkonzentration von Nikotin beträgt 20mg/ml. Der Dampfer/in kann mit sogenannten Nikotinshots selbst entscheiden, wie stark die Nikotinkonzentration in seinem/ihrem Liquid sein soll - sofern er/sie dieses selbst mischt. Bei fertigem Liquid lässt sich der Nikotingehalt an der Liquidflasche ablesen. Allerdings gibt es auch Personen, die den Konsum eines verdampften Liquids mit Aroma als Genussmittel sehen und nicht auf Nikotin aus sind. Die Menge an Nikotin wird mal in Milligramm pro Milliliter oder der Gehalt an Nikotin mit Zero, Low oder High angegeben. Bei der höchsten Konzentration liegt allerdings der Nikotingehalt meistens nicht bei dem erlaubten Maximum von 20 Milligramm, sondern bei zwölf, was schon ein wirklich hoher Nikotingehalt ist. Aus vielen Erfahrungen von früheren Kettenrauchern/innen ist zum Aussteigen die höchste Dosis jedoch gar nicht unbedingt notwendig. Nikotin ist ein Alkaloid, das sich in den Blättern der Tabakpflanze findet und hochgradig suchterzeugend ist. Das Alkaloid Nikotin hat je nach Dosis verschiedene Wirkungen. Gering dosiert wirkt es als Stimulans, eine mittlere Dosis hat einen eher entspannten Effekt, eine hohe Dosis kann eine erregende oder lähmende Wirkung auf Teile des vegetativen Nervensystems haben und den sogenannten Tabakflash herbeiführen. Eine Überdosis geht mit Übelkeit und Erbrechen einher. Darüber hinaus ist Nikotin bekanntermaßen krebsfördernd.

Unterschied zwischen den Liquids…

Der erste Unterschied ist das Mischungsverhältnis an VG und PG, welche Liquids auch daraufhin gekennzeichnet sind. Ein höherer VG-Anteil soll für mehr Dampf sorgen, ein höherer PG-Anteil dagegen wird oft mit einem intensiveren Geschmack in Verbindung gebracht. Je mehr Wasser ein Liquid enthält, umso flüssiger ist es logischerweise. Das Mischungsverhältnis eines Liquids findet sich immer Online in der Produktbeschreibung oder auf der Verpackung und wird in Prozent angegeben. Zum Beispiel kann ein Liquid 50% VG und 50% PG enthalten. Als Raucher/in, der/die das Rauchen aufhören möchte, kann somit feststellen, worauf es einem beim Rauchen einer Zigarette eigentlich ankommt. Ist es der Aspekt, etwas in der Hand zu halten (Macht der Gewohnheit), das tiefe Atmen oder tatsächlich der Geschmack? Viele Raucher/innen erzählen, dass Ihre erste Zigarette überhaupt nicht geschmeckt hat, und dass sich mit der zeit auch Ihr Geschmacksinn verändert hat. Kommt es einem also auf den Dampf an, lässt sich auch dessen Intensität mit der Zeit schmälern. Ebenso lässt sich der Geschmack von einem Nikotingeschmack zu geschmacksneutral verändern. Ein Problem dabei sind die Aromen, die das Aufhören nicht immer so leicht machen.

Aromen in Liquids…

Viele Liquids sind mit Aromen verschiedenster Geschmacksrichtungen kombiniert. Im Fachhandel findet sich eine breite Palette an Geschmacksnoten, und die Aromen, die den Basen hinzugefügt werden, sind meistens solche, die auch in der Lebensmittelindustrie Verwendung finden. Von fruchtigen, cremigen bis tabakartigen Aromen ist so ziemlich alles im Fachhandel vertreten. Und die schier unendlichen Möglichkeiten locken natürlich zum Ausprobieren. Vor allem bei Jugendlichen sind die bunten Fläschchen mit ihren vielfältigen Inhalten beliebt, weshalb die Sorge besteht, dass diese Aromen den Konsum bei Jugendlichen eher fördern als zum Abschluss bringe. Vielmehr etabliert sich das Dampfen der E-Zigarette als Gewohnheit und macht ein Aufhören noch schwerer. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Aromen sehr wichtig.

E-Zigaretten und Liquids - Kontrolle und Regulierung…

Das Vorgehen in Deutschland, ehe eine E-Zigarette auf den Markt kommt muss sie sechs Monate zuvor behördlich angemeldet werden und wird anschließend auf Herz und Nieren geprüft. Zusätzlich müssen Emissionsmessungen zum Produkt eingereicht werden. Aufgrund des Marktwachstum der letzten Jahre, existieren mittlerweile auch ungetestete Produktfälschungen, deren Inhaltsstoffe oder Verarbeitung nicht transparent sind. Die mitunter minderwertige Ware kann schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen und stellt daher ein unnötiges Risiko dar. Vielmehr sollte man beim Kauf auf ein Echtheitszertifikat achten, das bei der stattlichen Kontrolle der Produkte ausgestellt wird. Seriöse Anbieter geben außerdem die Inhaltsstoffe der Liquids genau an und teilen auch Risiken im Umgang dieses Liquids mit. Manche Liquids können etwa bei mehrfachem Hautkontakt diese spröde werden lassen oder allergische Reaktionen hervorrufen. Bei EDAMPFER24 findet man die pflichtgemäße Einordnung nach CLP-Verordnung beispielsweise in der Produktbeschreibung im Onlineshop und kann sich so vor dem Kauf informieren. Seit dem 20. Mai 2017 wurde in Deutschland das Gesetz für den Gebrauch und Verkauf von E-Zigaretten angepasst. Nach langen Auseinandersetzungen darüber, ob E-Zigaretten unter die Tabakproduktverordnung (TPD) fallen sollten, ist an diesem Tag die TPD2 in Kraft getreten, die Bestimmungen zum Thema E-Zigarette enthält. In dieser Verordnung sind Verpackungsgrößen, Pflichtangaben und Inhaltsstoffe festgeschrieben. So dürfen nikotinhaltige Nachfüllfläschchen 10 Milliliter Inhalt nicht überschreiten, nikotinfreie Liquids dürfen auch in größeren Mengen verkauft werden. Außerdem prangt nun der Nikotinhinweis wie bei Zigaretten und Tabak auf der Packung, in der sich nach der neuen Verordnung auch ein Beipackzettel mit einer weiterführenden Auflistung der Inhaltsstoffe sowie Warnhinweise befindet. Zusätzlich greift mit dieser Verordnung auch das Werbeverbot.

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